15 Stunden Fortbildungspflicht - § 15 FAO

Ab dem 1.1.2015 müssen für jeden Fachanwaltstitel 15 Fortbildungsstunden durch die Kollegen nachgewiesen werden (bisher waren es 10 Stunden).

 

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, das die DeutscheAnwaltAkademie (DAA) jetzt auch Online-Fortbildungen anbietet.

 

Weitere Einzelheiten hierzu und das aktuelle Kursprogramm lassen sich auf der Website der DAA hier nachlesen.